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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen des Anbieters Dr. Carl Naughton

 

Firmensitz: Dr. Carl Naughton, Feldbergblick 11, 65207 Wiesbaden

 

 

1.    Geltungsbereich

 

1.1    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Dr. Carl Naughton – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.

 

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

 

 

2.    Vertragsgegenstand

 

2.1    Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

 

2.2    Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

 

2.3    Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der Dienstleister einem Konkurrenzverbot.

 

 

3.    Zustandekommen des Vertrages

 

3.1    Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande.

 

3.2    Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:

        Moderationen, Vorträge, Veranstaltungskonzeptionen, Online-Trainings

 

 

 

 

4.    Vertragsdauer und Vergütung

 

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2    Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Die unangekündigte Nichteinhaltung eines Termins seitens DR. CARL NAUGHTON berechtigt den Veranstalter, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

 4.2.1 Ist die Nichteinhaltung eines Termins auf Umstände zurückzuführen, die beim Veranstalter liegen, so wird DR. CARL NAUGHTON ein Ausfallhonorar bezahlt. Die Stornierungskonditionen werden wie folgt festgelegt:

 

      • 50% des Honorars bei Stornierung bis zu 4 Wochen vor VA-Beginn

    • 75% des Honorars bei Stornierung ab 4 bis 2 Wochen von VA-Beginn.

    • 100% des Honorars bei Stornierung ab 2 Wochen vor VA-Beginn.

 

 

4.4    Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes.

 

4.5    Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Oesterreichischen Nationalbank – zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 

4.6    Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

4.7    Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

 

 

5.    Leistungsumfang

5.1    Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 

5.2    Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

 

5.3    Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 

5.4    Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.

 

        Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

5.5.    Alle Rechte an den im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich welcher Art und Form, gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung (§ 4) auf den Auftraggeber über. Bis zur Zahlung ist der Auftraggeber zur Gänze von allen Rechten, insbesondere übertragbaren Nutzungs- und Urheberrechten ausgeschlossen.

 

 

6.    Verschwiegenheitspflicht

 

    Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere technische Informationen sowie Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist diese zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragserfüllung weiter.

 

 

7.    Haftung

 

7.1    Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

7.2    Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

 

7.3    Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

 

7.4    Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

 

 

8. Ausfall des Redners. 

        Sollte DR. CARL NAUGHTON aus schwerwiegenden Krankheitsgründen nachweislich verhindert sein, so bemüht sich DR. CARL NAUGHTON in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter um vergleichbaren Ersatz binnen eines angemessenen Zeitraumes. Sollte es aufgrund einer politischen Situation DR. CARL NAUGHTON nicht möglich sein, in diesem Vertrag definierten Verpflichtungen nachzukommen, gilt diese Regelung analog oder es wird im Einvernehmen ein Nachholtermin vereinbart. Die notwendigen Reisekosten gehen zu Lasten des VERANSTALTERS.

 

9.  Weiterverwertung. 

DR. CARL NAUGHTON erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen vor und während der Veranstaltung zu internen dokumentarischen Zwecken angefertigt werden kann. Zusätzliche Honoraransprüche bestehen in diesem Fall nicht. In den TV-und Printmedien, sowie der TV- und Printwerbung ist die Nutzung ausschließlich auf den redaktionellen Einsatz im Rahmen aktueller Berichterstattung beschränkt. Weitere Verwertungen bedürfen der Abstimmung und separater Honorarvereinbarungen. Der VERANSTALTER verpflichtet sich, DR. CARL NAUGHTON geplante Mitschnitte und Übertragungen rechtzeitig vor Proben- resp. Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. DR. CARL NAUGHTON steht auf Wunsch – sofern produziert – eine kostenlose Belegkopie der Dokumentation/ des Mitschnittmaterials auf digitalem Datenträger oder als Download zur Verfügung.

 

 

10.    Gerichtsstand

 

10.1    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

 

10.2    Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

 

10.3    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: Wiesbaden.

 

 

 

 

11.    Sonstige Bestimmungen

 

11.1    Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

 

11.2    Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

11.3    Der Besteller ist nicht ohne vorherige Rücksprache berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

 

12.    Salvatorische Klausel

 

        Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

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